Trinkwasserversorgung
Der Eigenbetrieb Lohsa nimmt die
Pflichtaufgabe der Trinkwasserversorgung gemäß § 57 Sächsisches
Wassergesetz auf dem Territorium Lohsa mit Ausnahme der Ortsteile Groß
Särchen und Koblenz wahr.
Die Gemeinde Lohsa verfügt über keine
eigenen Trinkwassergewinnungsanlagen, sprich Tiefbrunnen. Sie bezieht
das Trinkwasser von dem Trinkwasserlieferanten Vattenfall Europe Mining
AG. Das Trinkwasser unterliegt einer städigen Quälitätskontrolle.
Die
zwei Hauptversorgungsleitungen führen einmal aus Richtung Koblenz und
zum zweiten aus Richtung Scheibesee in das Versorgungsgebiet Lohsa. Über
eine Leitungsnetz von ca. 80 km Länge wird das Trinkwasser dem
Endverbraucher zur Verfügung gestellt.
Dabei stellt der sogennate
Trinkwasserhausanschluss die Verbindung zwischen öffentlicher
Trinkwasserversorgung und privater Kundenanlage dar.
Es sei an
dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Arbeiten an Kundenalagen gemäß
den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser ausschließlich durch
Firmen durchgeführt werden dürfen, welche in das
Installationsverzeichnis eingetragen sind.
Das Installationsverzeichnis wird durch die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda geführt. Das aktuelle Verzeichnis finden Sie unter www.vbh-hoy.de .
Für die Ortsteile Groß Särchen und Koblenz erfolgt die Trinkwasserversorgung durch die ewag.Kamenz (www.ewag.Kamenz.de).
Die
Herstellung eines neuen Trinkwasserhausanschlusses sowie die Änderung
oder Erneurung eines bestehenden Trinkwasserhausanschlusses bedarf der
Antragstellung durch den Grundstückeigentümer. Den entsprechenden Antrag
finden Sie hier:
Änderung des Steuersatzes auf die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen
In der Vergangenheit verlangte die Finanzverwaltung, dass Hausanschlussleitungen als eigenständige Hauptleitungen zu behandeln sind, welche folglich dem Umsatzsteuerregelsatz von 19 % (bis 2006 16 %) unterlagen.
Der Bundesfinanzhof hat, entgegen der
üblichen Praxis, in seinem Urteil vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass
die Lieferung von Wasser und das Legen von Wasserhausanschlüssen sowie
sonstigen Leistungen an Trinkwasserhausanschlüssen (z. B. Reparatur und
Wartung) eine einheitliche Leistung darstellen und daher dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
Der Eigenbetrieb Lohsa
möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Verpflichtung besteht,
Rechnungen bzw. Bescheide die seit dem 01.01.2002 in Zusammenhang mit
dem Legen von Trinkwasserhausanschlüsse sowie sonstigen Leistungen an
Trinkwasserhausanschlüssen gestellt wurden, zu berichtigen.
Jedoch
sieht sich der Eigenbetrieb Lohsa gegenüber seinen Trinkwasserkunden
verpflichtet, die Möglichkeit zur Berichtigung der zu hoch ausgewiesenen
Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund wird der
Eigenbetrieb Lohsa auf Antrag allen Trinkwasserkunden, die seit dem
01.01.2002 eine Rechnung bzw. einen Bescheid bezüglich Leistungen an
einem Trinkwasserhausanschluss mit dem Regelsatz von 19 % (bis 2006 16
%) erhalten haben, die zu hoch erhobene Umsatzsteuer zu erstatten. Alle
Anträge, die bis zum 30.09.2010 eingehen (sowie natürlich die, die
bereits im Eigenbetrieb Lohsa vorliegen) werden berücksichtigt.
Die Antragstellung auf Umsatzsteuer-Rückerstattung kann formlos unter Angabe folgender Daten erfolgen:
-
Name und Anschrift des Antragstellers,
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ggf. abweichende Anschrift des Anschlussobjektes,
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Rechnungsnummer bzw. Rechnungsdatum oder Aktenzeichen bzw. Bescheiddatum,
-
Bankverbindung.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Antragseingangs kann die Bearbeitung unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um Verständnis. Der Eigenbetrieb Lohsa bemüht sich, die eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten und den Antragstellern die Umsatzsteuererstattung zu überweisen.
Trinkwasserversorgung
-
Versorgungsgebiet Lohsa
Ortsteile:
Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Hermsdorf/Spree, Lippen, Litschen, Lohsa, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegeling, Weißig und Weißkollm
Bereitschaftsdienst:
Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Industriegelände Straße A Nr. 7
02977 Hoyerswerda
Telefon:
03571-41 42 41
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Versorgungsgebiet ewag.Kamenz
Ortsteile:
Groß Särchen und Koblenz
Bereitschaftsdienst:
ewag.Kamenz
An den Stadtwerken 2
01917 Kamenz
Telefon:
03578-377 377
Leistungsauskünfte-Schachtgenehmigungen
Wenn für die Planung und Realisierung
von Bauvorhaben eine Auskunft über die Lage der Versorgungsträger, über
Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten oder Informationen zu geplanten
Bauvorhaben des Eigenbetriebes Lohsa benötigt wird, ist ein formloser
Antrag einzureichen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
-
Anschrift und Telefonnr. des Antragstellers,
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Beschreibung des Bauvorhabens,
-
geplanter Ausführungszeitraum,
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eventuell geplanter Leistungsbedarf,
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Lageplan (als Anlage) mit exakter und eindeutiger Kennzeichnung des geplanten Bereiches.
Es ergeht schriftlich:
- Leitungsauskunft als Mehrspartenplan über den Bestand des Versorgungsleitungen
- ggf. Stellungnahme zu dem Bauvorhaben
- Merkblatt für Bauarbeiten
