Trinkwasserversorgung

Der Eigenbetrieb Lohsa nimmt die Pflichtaufgabe der Trinkwasserversorgung gemäß § 57 Sächsisches Wassergesetz auf dem Territorium Lohsa mit Ausnahme der Ortsteile Groß Särchen und Koblenz wahr.

Die Gemeinde Lohsa verfügt über keine eigenen Trinkwassergewinnungsanlagen, sprich Tiefbrunnen. Sie bezieht das Trinkwasser von dem Trinkwasserlieferanten Vattenfall Europe Mining AG. Das Trinkwasser unterliegt einer städigen Quälitätskontrolle.

Die zwei Hauptversorgungsleitungen führen einmal aus Richtung Koblenz und zum zweiten aus Richtung Scheibesee in das Versorgungsgebiet Lohsa. Über eine Leitungsnetz von ca. 80 km Länge wird das Trinkwasser dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt.

Dabei stellt der sogennate Trinkwasserhausanschluss die Verbindung zwischen öffentlicher Trinkwasserversorgung und privater Kundenanlage dar.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Arbeiten an Kundenalagen gemäß den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser ausschließlich durch Firmen durchgeführt werden dürfen, welche in das Installationsverzeichnis eingetragen sind.

Das Installationsverzeichnis wird durch die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda geführt. Das aktuelle Verzeichnis finden Sie unter www.vbh-hoy.de .

Für die Ortsteile Groß Särchen und Koblenz erfolgt die Trinkwasserversorgung durch die ewag.Kamenz (www.ewag.Kamenz.de).

Die Herstellung eines neuen Trinkwasserhausanschlusses sowie die Änderung oder Erneurung eines bestehenden Trinkwasserhausanschlusses bedarf der Antragstellung durch den Grundstückeigentümer. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Änderung des Steuersatzes auf die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen

In der Vergangenheit verlangte die Finanzverwaltung, dass Hausanschlussleitungen als eigenständige Hauptleitungen zu behandeln sind, welche folglich dem Umsatzsteuerregelsatz von 19 % (bis 2006 16 %) unterlagen.

Der Bundesfinanzhof hat, entgegen der üblichen Praxis, in seinem Urteil vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass die Lieferung von Wasser und das Legen von Wasserhausanschlüssen sowie sonstigen Leistungen an Trinkwasserhausanschlüssen (z. B. Reparatur und Wartung) eine einheitliche Leistung darstellen und daher dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.

Der Eigenbetrieb Lohsa möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Verpflichtung besteht, Rechnungen bzw. Bescheide die seit dem 01.01.2002 in Zusammenhang mit dem Legen von Trinkwasserhausanschlüsse sowie sonstigen Leistungen an Trinkwasserhausanschlüssen gestellt wurden, zu berichtigen.

Jedoch sieht sich der Eigenbetrieb Lohsa gegenüber seinen Trinkwasserkunden verpflichtet, die Möglichkeit zur Berichtigung der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund wird der Eigenbetrieb Lohsa auf Antrag allen Trinkwasserkunden, die seit dem 01.01.2002 eine Rechnung bzw. einen Bescheid bezüglich Leistungen an einem Trinkwasserhausanschluss mit dem Regelsatz von 19 % (bis 2006 16 %) erhalten haben, die zu hoch erhobene Umsatzsteuer zu erstatten. Alle Anträge, die bis zum 30.09.2010 eingehen (sowie natürlich die, die bereits im Eigenbetrieb Lohsa vorliegen) werden berücksichtigt.

Die Antragstellung auf Umsatzsteuer-Rückerstattung kann formlos unter Angabe folgender Daten erfolgen:     

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • ggf. abweichende Anschrift des Anschlussobjektes,
  • Rechnungsnummer bzw. Rechnungsdatum oder Aktenzeichen bzw. Bescheiddatum,
  • Bankverbindung.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Antragseingangs kann die Bearbeitung unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um Verständnis. Der Eigenbetrieb Lohsa bemüht sich, die eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten und den Antragstellern die Umsatzsteuererstattung zu überweisen.

Trinkwasserversorgung

  1. Versorgungsgebiet Lohsa

    Ortsteile:
    Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Hermsdorf/Spree, Lippen, Litschen, Lohsa, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegeling, Weißig und Weißkollm

    Bereitschaftsdienst:
    Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
    Industriegelände Straße A Nr. 7
    02977 Hoyerswerda

    Telefon:
    03571-41 42 41

  2. Versorgungsgebiet ewag.Kamenz

    Ortsteile:
    Groß Särchen und Koblenz

    Bereitschaftsdienst:
    ewag.Kamenz
    An den Stadtwerken 2
    01917 Kamenz

    Telefon:
    03578-377 377

Leistungsauskünfte-Schachtgenehmigungen

    Wenn für die Planung und Realisierung von Bauvorhaben eine Auskunft über die Lage der Versorgungsträger, über Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten oder Informationen zu geplanten Bauvorhaben des Eigenbetriebes Lohsa benötigt wird, ist ein formloser Antrag einzureichen.

    Folgende Angaben sind erforderlich:

    • Anschrift und Telefonnr. des Antragstellers,
    • Beschreibung des Bauvorhabens,
    • geplanter Ausführungszeitraum,
    • eventuell geplanter Leistungsbedarf,
    • Lageplan (als Anlage) mit exakter und eindeutiger Kennzeichnung des geplanten Bereiches.

    Es ergeht schriftlich:

    • Leitungsauskunft als Mehrspartenplan über den Bestand des Versorgungsleitungen
    • ggf. Stellungnahme zu dem Bauvorhaben
    • Merkblatt für Bauarbeiten