Verfahren und Anträge

Die hier angebotenen Formulare sind lediglich eine Auswahl. Wir werden bemüht sein, diese Auswahl entsprechend des Bedarfs unserer Nutzer, bzw. bestehende gesetzliche Vorschriften zu ergänzen.

Aufgrund z. Z. noch fehlender gesetzlicher Bestimmungen, kann noch nicht auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift bzw. Ihr persönliches Erscheinen verzichtet werden.

Des Weiteren stellt die Gemeinde unter dem Link von "Amt24", Online-Formulare für Ihre Verwendung bereit.

Hinweis zum Abrennen von Feuerwerken

Abbrennen von Feuerwerken

Hinsichtlich des Abrennens von Feuerwerken wird auf die zu beteiligenden Naturschutzbehörden bei der Beantragung von Genehmigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (klassisches Silvesterfeuerwerk), dem traditionellen Böllerschießen und dem Brauch des „Osterschießens“ hingewiesen.

Demzufolge ist bei den nachfolgend aufgeführten Behörden, eine Stellungnahme für die genannten Vorhaben einzuholen.

Tatsächlich wird in der Gemeinde Lohsa das Abbrennen von Pyrotechnik, das „Osterschießen“, das Böllern (Schwarzpulverschießen) etc. nur dann genehmigt, wenn die Zustimmung bzw. Stellungnahme durch die Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt) beim Landratsamt Bautzen und für die Ortsteile, die im Gebiet des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft liegen, durch die Obere Naturschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen vorliegt.

Die Anträge für das Abrennen einen Feuerwerks, für das Böllerschießen oder „Osterschießen“ sind, wie bisher, an die Gemeinde Lohsa zu stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter. Durch diese erfolgen die Stellungnahmen direkt an die Gemeinde Lohsa.

Die Gemeinde erstellt daraufhin einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung an den Antragsteller, ggf. mit den entsprechenden Hinweisen und Auflagen. Der Bescheid ist kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Verfahrensweges die Anträge frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung zu stellen sind.