Fundsachen der Gemeinde Lohsa

Folgende Sachen wurden innerhalb der Gemeinde Lohsa aufgefunden. Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Lohsa (Frau Reinhardt, Zimmer 2.09, Telefon: 035724 / 5693-10, katrin.reinhardt@lohsa.de) und vereinbaren einen Termin zur Abholung. Eine Herausgabe der Fundsachen kann nur mit entsprechenden Eigentumsnachweis erfolgen.
 
Rechtliche Grundlagen:
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen.
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Lohsa über (§ 976 BGB).
Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, kann sie dann gemäß § 979 BGB versteigert werden. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
 
 
 
Bild des Fundobjektes Fundort Beschreibung Abholung möglich bis
aktuell liegen keine Fundsachen vor