Formulare & Anträge
Die hier angebotenen Formulare sind lediglich eine Auswahl. Wir werden bemüht sein, diese Auswahl entsprechend des Bedarfs unserer Nutzer, bzw. bestehende gesetzliche Vorschriften zu ergänzen.
Aufgrund z. Z. noch fehlender gesetzlicher Bestimmungen, kann noch nicht auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift bzw. Ihr persönliches Erscheinen verzichtet werden.
Des Weiteren stellt die Gemeinde unter dem Link von "Amt24", Online-Formulare für Ihre Verwendung bereit.
Formulare
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Massnahmen (387,9 KiB)
- Antrag auf Genehmigung einer oeffentlichen Veranstaltung (18,7 KiB)
- Antrag Grabnutzungsrecht.pdf (824,5 KiB)
- Antrag auf Einebnung einer Grabstelle.pdf (633,3 KiB)
- Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerkes (64,4 KiB)
- Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung (93,2 KiB)
- Anleitungen und Hinweise für Veranstaltungen.pdf (427,0 KiB)
- Einzugsermächtigung_SEPA_IFR neu.pdf (25,4 KiB)
- Formular_Betroffenen Rechte.pdf (48,4 KiB)
- Grundsteuer-Anmeldung_Ersatzbemessung (63,3 KiB)
- Hundean- und -abmeldung.pdf (33,5 KiB)
- Widerspruch gegen Weitergabe der Daten (54,6 KiB)
- Wohnungsgeberbestaetigung (10,1 KiB)
- Antrag Gestattung zur Gewässerbenutzung DWS 2024.pdf (1,7 MiB)
Weitere Formulare und Anträge finden Sie auf der Website von Amt24
Merkblatt der unteren Naturschutzbehörde zum Thema Bäume und Naturschutz
In einigen Städten und Gemeinden unterliegen Bäume einer kommunalen Satzung zum Schutz geschützter Landschaftsbestandteile. Dies ist jedoch nicht der einzige Schutz, den Bäume hierzulande genießen. Auch ohne eine gültige Baumschutzsatzung gelten die nachstehenden Rechtsnormen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat auf seiner Sitzung am 07.12.2010 die Aufhebung der Baumschutzsatzung beschlossen.
Für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch (erwerbsgärtnerisch) genutzten Grundflächen stehen, gilt nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/) das Beseitigungsverbot von Gehölzen zwischen 1. März und 30. September.
Bäume, die trotz Aufhebung der Baumschutzsatzung nicht gefällt oder beseitigt werden dürfen:
1. Ersatzpflanzungen werden durch verschiedenste behördliche Entscheidungen zur Zulassung von Eingriffen festgesetzt. Bäume, die als Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden, sind nach § 15 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig zu erhalten.
2. Für Bäume, die Bestandteil von Schutzgebieten sind (Naturschutzgebieten des Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“) bzw. als Naturdenkmale unter Schutz stehen, gelten die jeweiligen Vorschriften der Schutzverordnung bzw. das übergeleitete DDR-Recht.
3. Höhlenreiche Einzelbäume und höhlenreiche Altholzinseln sowie Streuobstwiesen stehen als gesetzlich geschützte Biotope unter Schutz. Deren Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung ist nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz verboten.
4. Ganzjährig ist die Beseitigung von Bäumen mit vorhandenen Niststätten und/oder Brutaktivitäten der wild lebenden Tiere der geschützten Arten und der europäischen Vogelarten gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz verboten.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Zuständig für diese Vorschriften sowie der Ausnahmeregelung ist das Landratsamt Bautzen als untere Naturschutzbehörde und im Biosphärenreservat die Landesdirektion Dresden mit der Biosphärenreservatsverwaltung.
Ihr Bau- und Ordnungsamt
Hinweis zum Abrennen von Feuerwerken
Ausnahme vom Verbot zum Abbrennen von Feuerwerken
Hinsichtlich der Anträge für eine Ausnahmegenehmigung zum Abrennens eines Feuerwerkes wird auf die zu beteiligenden Naturschutzbehörden bei der Entscheidung zu Genehmigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (klassisches Silvesterfeuerwerk), dem traditionellen Böllerschießen und dem Brauch des „Osterschießens“ hingewiesen.
Demzufolge ist bei den nachfolgend aufgeführten Behörden, eine Stellungnahme für die genannten Vorhaben einzuholen.
Tatsächlich wird in der Gemeinde Lohsa die Ausnahme für das Abbrennen von Pyrotechnik, das „Osterschießen“, das Böllern (Schwarzpulverschießen) etc. nur dann genehmigt, wenn die Zustimmung bzw. Stellungnahme durch die Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt) beim Landratsamt Bautzen und für die Ortsteile, die im Gebiet des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft liegen, durch die Obere Naturschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen vorliegt (andere Genehmigungsvoraussetzungen eingeschlossen).
Die Anträge für die Ausnahme vom Verbot zum Abrennen einen Feuerwerks, für das Böllerschießen oder das „Osterschießen“ sind, wie bisher, an die Gemeinde Lohsa zu stellen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter. Durch diese erfolgen die Stellungnahmen direkt an die Gemeinde Lohsa.
Die Gemeinde erstellt daraufhin einen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung an den Antragsteller, ggf. mit den entsprechenden Hinweisen und Auflagen. Der Bescheid ist in jedem Fall kostenpflichtig. Für bestimmte Örtlichkeiten können grundsätzlich keine Ausnahmen vom Verbot zum Abbrennen von Feuerwerken zugelassen werden. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab darüber bei unserem Ordnungsamt (035724 5693 10 oder 035724 5693 12).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Verfahrensweges die Anträge frühzeitig, jedoch mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeindeverwaltung zu stellen sind!
Verspätete Anträge können keine Berücksichtigung finden, wenn das Genehmigungsverfahren bis zum Ereigniseintritt nicht abgeschlossen ist.
Datenschutz
Die Preisgabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften etc.) erfolgt seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Verantwortlicher: Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Firma: Gemeinde Lohsa; Bürgermeister Thomas Leberecht
Straße Nr.: Am Rathaus 1
PLZ, Ort, Lnad: 02999 Lohsa, Freistaat Sachsen, Deutschland
Telefonnummer: 035724 / 56930
E-Mailadresse: info@lohsa.de
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für den Datenschutz sind insbesondere
- die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Da-tenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
- die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zu-ständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates;
- das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU-DSAnpUG-EU) vom 30. Juni 2017 und
- das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz – SächsDSDG) vom 26. April 2018.
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO werden personenbezogen Daten durch die Gemeinde Lohsa auf spezialgesetzlicher Grundlage und der dort bestimmten Rahmenvorgaben verarbeitet. Die Datenverarbeitung, die sich nicht auf eine spezialgesetzliche Grundlage stützt, erfolgt auf Basis vertraglicher Vereinbarungen oder auf freiwilliger Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Als verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung fungiert innerhalb der Verwaltung derjenige, der die Daten erhebt. Durch diese werden nur diejenigen Daten erhoben, die für die unmittelbare Erfüllung der bestimmten Aufgabe erforderlich sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Übermittlung innerhalb der Verwaltung oder an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen rechtsvorschriftlicher Bestimmungen und soweit es der Erfüllungszweck erfordert.
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Die Gemeinde Lohsa verarbeitet und speichert die Daten, solange es für die Erfüllung der gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für diese Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren-befristete- Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken notwendig:
- Erfüllung gesetzlicher, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen;
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften und
- aufgrund der Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen.
Zu den durch die Gemeinde Lohsa verarbeiteten personenbezogenen Daten hat jedermann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf:
- Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO);
- Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO);
- Löschung (Art. 17 EU-DSGVO);
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO);
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO) und
- Widerspruch (Art. 21 EU-DSGVO).
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht:
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Ansprechpartner:
Neben den jeweilig datenverarbeitenden Mitarbeiter der Verwaltung steht für Fragen zum Datenschutz der behördliche Datenschutzbeauftragte, Telefon (035724) 5693-01, sarina.schur@lohsa.de zu Verfügung.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon (03 51) 493-5401
Telefax (03 51) 493-5490
E-Mail saechsdsb@slt.sachsen.de
Wahrung des Datengeheimnisses:
Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter und Mitarbeiterin der Gemeinde Lohsa und die Mitarbeiter der durch die Gemeinde Lohsa beauftragten Unternehmen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Es wurden entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von externen Dienstleistern beachtet werden.
Kommunikation via Post, E-Mail, Fax oder Telefon:
Wir nutzen für die Geschäftsabwicklung und für Marketingzwecke Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Post, Telefon oder E-Mail. Dabei verarbeiten wir Bestandsdaten, Adress- und Kontaktdaten sowie Vertragsdaten von Kunden, Teilnehmern, Interessenten und Kommunikationspartner.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit gesetzlichen Vorgaben für werbliche Kommunikationen. Die Kontaktaufnahme erfolgt nur mit Einwilligung der Kontaktpartner oder im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse und die verarbeiteten Daten werden gelöscht, sobald sie nicht erforderlich sind und ansonsten mit Widerspruch/ Widerruf oder Wegfall der Berechtigungsgrundlagen oder gesetzlicher Archivierungspflichten.
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