Mastergenehmigung Dreiweiberner See

Befahrung des Dreiweiberner Sees mit elektromotobetriebenen Wasserfahrzeugen im Jahr 2024

Anträge zur Erteilung der Befahrungsgenehmigung können ab sofort bei der Gemeinde Lohsa gestellt werden.

Das Speicherbecken Dreiweibern, nachfolgend Dreiweiberner See genannt, ist mit Bescheid vom 12.07.2005 des Regierungspräsidiums Dresden, Az.: 61D-8962.90/WML-92-Dreiweibern-Allgemeinverfügung für den Gemeingebrauch freigegeben. Ein Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit des Dreiweiberner See gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) wurde eingeleitet. Die notwendigen Voraussetzungen liegen bis zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Alle über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechlichen Genehmigung gemäß § 5 Abs. 3 SächsWG. Diese liegt als Mastergenehmigung vor, in deren Rahmen die Gemeinde Lohsa Gestattungen zum Befahren des Dreiweiberner See erteilen kann.

In der Mastergenehmigung wurden folgende Nebenbestimmungen getroffen und sind zu beachten:

  • Zugelassen sind elektromotorangetriebene Wasserfahrzeuge mit einer maximalen Antriebskraft von 5,0 PS
  • Maximale Bootslänge bis 10,0 m
  • 50 m Abstand zu Schilfflächen
  • Sperrzonen / Badebereiche dürfen nicht befahren werden
  • Befahrung nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang – es besteht Nachtfahrverbot!
  • Bei Hochwassereinstau bzw. bei Unterschreiten der Staulamelle von +116,0 m NHN darf der Dreiweiberner See nicht befahren werden!

Auch in der Saison 2024 ist für das Befahren des Dreiweiberner Sees mit elektromotorangetriebenen Booten eine Befahrungsgenehmigung erforderlich!

Wie erhalte ich eine Befahrungsgenehmigung?

Interessierte können einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde Lohsa stellen. Die erteilte Genehmigung ist stets bei der Bootsbefahrung mitzuführen und gilt nur in Verbindung mit einer nummerierten Plastikkarte, welche Ihnen nach der Beantragung ausgehändigt wird. Im Antrag selbst sind alle erforderlichen Daten anzugegeben, damit eine Prüfung / Bearbeitung des Antrages erfolgen kann.

Folgende Regelungen sind zu beachten und werden mit Beantragung der Befahrungsgenehmigung anerkannt: