Abwasserbeseitigung

Pflichtaufgabe - Abwasserbeseitigung

Die Gemeinde Lohsa nimmt die Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung gemäß § 63 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz wahr.

Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst

  • das Sammeln, Behandeln, Ableiten, Verregenen, Verrieseln und Versickern von Abwasser sowie das Stabilisieren und Entwässern von Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung,
    das Entnehmen und Transportieren des anfallenden Schlamms aus Kleinkläranlagen,
  • das Entleeren und Transportieren das Grubeninhaltes bei abflusslosen Gruben,
  • die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung von Kleinkläranlkagen und abflusslosen Gruben.

Dazu werden durch die Gemeinde Lohsa vier öffentliche Einrichtungen der Abwasserbeseitigung betrieben:

  1. Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung für die Ortsteile Lohsa und Weißkollm

  2. Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung für die Ortsteile Groß Särchen und Koblenz

  3. Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung Kläranlage Feldgraben Groß Särchen

  4. Öffentliche Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Leitungsauskünfte-Schachtgenehmigungen

Wenn für die Planung und Realisierung von Bauvorhaben eine Auskunft über die Lage der Versorgungsträger, über Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten oder Informationen zu geplanten Bauvorhaben des Eigenbetriebes Lohsa benötigt wird, ist ein formloser Antrag einzureichen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Anschrift und Telefonnr. des Antragstellers,
  • Beschreibung des Bauvorhabens,
  • geplanter Ausführungszeitraum,
  • eventuell geplanter Leistungsbedarf,
  • Lageplan (als Anlage) mit exakter und eindeutiger Kennzeichnung des geplanten Bereiches.

Es ergeht schriftlich:

  • Leitungsauskunft als Mehrspartenplan über den Bestand des Versorgungsleitungen
  • ggf. Stellungnahme zu dem Bauvorhaben
  • Merkblatt für Bauarbeiten