Öffentliche Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Neben der Abwasserbeseitigung über die zentrale öffentliche Kanalisation obliegt der Gemeinde Lohsa auch die Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und die Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Gruben.

Die Entsorgung erfolgt im Auftrag der Gemeinde Lohsa durch die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH). Andere Entsorgungsunternehmen sind nicht zulässig.

Gemäß der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr und darüber hinaus nach Bedarf zu entsorgen.

Ausnahmen von der jährlichen Regelentsorgung von Kleinkläranlagen sind aufgrund eines schriftlichen Antrages unter Beifügung einer Schlammspiegelmessung möglich.

Notdienste

Entsorgungsfirma

Bereitschaftsdienst:
Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Industriegelände Straße A Nr. 7
02977 Hoyerswerda

Telefon:
03571-414241
Mo-Fr: 03571-469311

Gemeinde Lohsa
Telefon: 035724-569 325 während der Öffnungszeiten

Informationsbroschüre zur Eigenkontrolle und Wartung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie deren Überwachung in der Gemeinde Lohsa

Information zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Nach Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Lohsa vom 10.06.2014 sowie 07.10.2014 erfolgt ab dem 01.01.2015 die Abfuhr und Entsorgung dezentral gesammelter Abwässer aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben durch die Firma Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH), Industriegelände Straße A Nr. 7, 02977 Hoyerswerda.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Entsorgungstermine die im Heimatkurier bekannt geben wurden, telefonisch oder per Fax rechtzeitig bei der VBH abzumelden sind.

Telefon: 03571-42320 (Mo - Fr)
Bereitschaftsdienst: 03571-414241
 

Nicht rechtzeitig abgesagte Entsorgungstermine werden als gebührenpflichtige Leerfahrten berechnet.

Für den Fall, dass die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen in Abwesenheit der Grundstückseigentümer erfolgen soll, ist in der Gemeinde Lohsa eine Einverständniserklärung einzureichen. Bereits vorhandene Einverständniserklärungen erlöschen mit dem Wechsel des Entsorgungsunternehmens.

Kleinkläranlagenverordnung

Mit Datum vom 19.06.2007 wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Verordnung zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, über derer Eigenkontrolle und Wartung sowie deren Überwachung (Kleinkläranlagenverordnung) erlassen.

Die Kleinkläranlagenverordnung kann in vollem Umfang im Internet unter www.recht.sachsen.de eingesehen werden.

Im Kern regelt die Kleinkläranlagenverordnung die Anpassung vorhandener Kleinkläranlagen an die Anforderungen von § 7 Wasserhaushaltsgesetz, sprich die Umstellung auf die biologische Reinigungsstufe.

Darüber hinaus werden Festlegungen bezüglich der Eigenkontrolle und Wartung durch den Betreiber der Abwasseranlagen getroffen.

Aber auch der Eigenbetrieb Lohsa hat im Rahmen der Kleinkläranlagenverordnung Überwachungspflichten auferlegt bekommen.

Die Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind angehalten, sich über den Inahlt der Kleinkläranlagenverordnung zu informieren und diese zu befolgen.

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