Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Standesamtes der Gemeinde Lohsa. Hier erhalten Sie nachfolgend viele wichtige Informationen, die Sie zum Thema Eheschließung und den weiteren Dienstleistungen des Standesamtes beachten sollten.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern in einem Gespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür bitte vorab einen Termin mit uns.

Heiraten in Lohsa

Trausaal im Rathaus Lohsa

Kontakt
Frau Jenny Kloß
Tel. 035724 569313
standesamt@lohsa.de

Gemeindeverwaltung Lohsa
Standesamt, Zimmer 1.20 (Erdgeschoss rechts)
Am Rathaus 1
02999 Lohsa

Öffnungszeiten:
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Eheschließungen in der Gemeinde Lohsa

Für die standesamtliche Trauung können wir Ihnen in unserer Gemeinde aktuell drei unterschiedliche Räumlichkeiten anbieten.

Rathaus Lohsa

Im historischen, 2007 neu umgebauten Rathaus in Lohsa, befindet sich unser Trausaal. Er bietet Platz für 25 Gäste und heißt Sie mit seiner besonderen Atmosphäre herzlich willkommen.

Das Fledermausschloß in Weißig

Wer es eher romantisch mag ist in unserer Außenstelle, dem Fledermausschloß in Weißig genau richtig. Für die Buchung der Räumlichkeiten steht Ihnen die „Schlossherrin“ Frau Liepert unter der Telefonnummer 035724 314900 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite http://www.fledermausschloss.de/seite_frs.html

Jakubzburg in Mortka

Rustikal-romantisch geht es auf der Jakubzburg in Mortka zu. Hier befindet sich die zweite Außenstelle des Standesamtes der Gemeinde Lohsa. Das „Burgpersonal“ zeigt Ihnen gern die Räumlichkeiten, welche neben der Eheschließung auch die Möglichkeit der Übernachtung und Ausstattung für Feierlichkeiten bieten. Telefon: 035724 569216;
E-Mail: jakubzburg@gmail.com; https://jakubzburg.de/

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen.pdf (241,7 KiB)

Kosten und rechtliche Grundlagen

Kosten und rechtliche Grundlagen.pdf (244,4 KiB)

Allgemeine Informationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Für die Anmeldung der Eheschließung bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung und das Vorlegen der nachfolgend genannten Unterlagen.

Wann und wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen. Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist auch schon früher möglich.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen möglichst beide Partner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. (Die Anmeldung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Ort einer der Partner seinen Haupt-oder Nebenwohnsitz hat.)
Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu jedoch zwingend die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners (siehe Vorlage).
„PDF VOLLMACHT“

Trauzeugen
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Von diesen übermitteln Sie uns am besten bereits zur Anmeldung die Kopien der Personalausweise.

Gestaltung der Trauung
Um Ihre Trauung möglichst persönlich zu gestalten, erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung einen Fragenbogen von uns. Diesen geben Sie uns mind. 2 Wochen vor dem Termin zurück bzw. bringen ihn zum letzten Vorgespräch ausgefüllt mit. Für die musikalische Umrahmung im Rathaus dürfen Sie uns gern einen USB-Stick mit 3-5 Musiktiteln übermitteln oder die Lieder per Email an uns senden. Auch sonstige Wünsche versuchen wir gern umzusetzen.

Hinweis: Auch wenn das Streuen von Reis dem Brautpaar Glück bringen soll: Bitte verzichten Sie und Ihre Gäste darauf. Auch bitten wir vom Werfen von Konfetti, Kunststoffdeko, Blumen oder ähnlichem abzusehen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
• Personalausweis oder Reisepass
• Erweiterte Meldebescheinigung (Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes).
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (beglaubigter Registerausdruck, nicht älter als 6 Monate). Diese Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Stadt/Gemeinde Sie geboren sind. (Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend!)
• Urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, ist zusätzlich vorzulegen:
• Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
• ggf. Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ist und eventuell Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Urkundlicher Nachweis zur vorherigen Ehe:
• Eheurkunde oder
• Beglaubigte Abschrift vom Familienbuch (bis 2008) oder
• Beglaubigter Ausdruck vom Eheregister

Nachweis zur Auflösung der vorherigen Ehe:
• Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
• Eheurkunde/ Eheregister mit Auflösungsvermerk oder
• Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, wenn Sie verwitwet sind.

Bei einer Namensänderung:
• Bescheinigung über die Wiederannahme eines früheren Namens


Ist einer der Partner nicht deutscher Staatsangehöriger, dann sprechen Sie bitte in unserem Standesamt vor. Eine Vorabinformation bekommen Sie auch auf der Internetseite des Freistaates Sachsen. https://www.justiz.sachsen.de/olg/ehefaehigkeitsverfahren-4136.html

Kosten und rechtliche Grundlagen

Anmeldung der Eheschließung
• 60 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind
• 95 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei einem Partner ausländisches Recht zu beachten ist
• 130 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei beiden Partnern ausländisches Recht zu beachten ist

Durchführung der Eheschließung
• 20 € für die Durchführung der Eheschließung im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten, bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 50 €
• 80 € für die Durchführung einer Eheschließung im Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes (mittwochs, freitags ab 12 Uhr und samstags),
bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 110 €
• 100 € für die Durchführung der Eheschließung außerhalb des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten, bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 130 €
• 120 € für die Durchführung der Eheschließung außerhalb des Rathauses außerhalb der Öffnungszeiten (freitags ab 12 Uhr und samstags), bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt 150 €
• (Die Gebühren erhöhen sich, wenn ausländisches Rechts zu beachten ist.)

Weiteres
• 15 € für die Ausstellung einer Eheurkunde; für jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird, 7 €
• 35 € für die Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung, wenn ein Ehegatte einen Doppelnamen wünscht oder wenn der Name eines Kindes geändert werden soll
• 27 bis 40 € für ein Stammbuch (falls gewünscht), hier steht eine große Auswahl im Standesamt zur Verfügung


Rechtliche Grundlagen
• § 11 Personenstandsgesetz (PStG) – Zuständigkeit
• § 12 PStG – Anmeldung der Eheschließung
• § 13 PStG – Prüfung der Ehevoraussetzungen
• § 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) – Anmeldung
• § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ehemündigkeit
• § 1304 BGB – Keine Geschäftsunfähigkeit
• § 1306 BGB – Verbot der Doppelehe/Lebenspartnerschaft
• § 1307 BGB – Eheverbote bei Verwandtschaft

Weitere Dienstleistungen des Standesamtes

Geburt

• Beurkundung einer Geburt im Inland
• Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
• Beurkundungen von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

Sterbefall

• Beurkundung eines Sterbefalls im Inland
• Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Bitte beachten Sie auch die Informationen im Bereich der Friedhofsverwaltung!

Namensrechtliche Erklärungen

• Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
• Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamens vor oder bei der Geburtsbeurkundung
• Beurkundung oder Beglaubigung einer Namensangleichung nach Artikel 47 EGBGB oder § 94 des Bundesvertriebenengesetzes sowie über die Namenswahl nach Artikel 48 EGBGB
• Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Sonstige Beurkundungen/Beglaubigungen/Amtshandlungen:

• Kirchenaustrittserklärung
• Beglaubigung von Dokumenten und Handzeichen

Personenstandsurkunden; Benutzung von Personenstandsbüchern:

• Ausstellung von Personenstandsurkunden aus den Geburts-, Ehe- oder Sterberegistern
• Auskünfte oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsbuch
• Archivauskünfte (z.B. Ahnen- und Familienforschung, Angehörigenermittlung)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie für den jeweiligen Vorgang vorlegen müssen, können Sie gern telefonisch im Vorfeld bei uns im Standesamt erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen über die anfallenden Kosten erhalten Sie bei uns im Standesamt vorab telefonisch.
Die Entrichtung der Gebühren erfolgt sofort bei Antragstellung/Beendigung der Verwaltungstätigkeit und ist bar oder per EC-Karte möglich.