Aufgaben & Tätigkeiten

(Pitna woda / Wopłóčki / Bydlenske zarjadnistwo / Techniski wotrjad)

Hinweise zur Entsorgung von KKA und abflusslosen Gruben

Sollte im Einzelfall zusätzlicher Entsorgungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache frühzeitig an die VBH Hoyerswerda. Ansprechpartner ist Herr Dorrmann, zu erreichen unter der Telefonnummer 03571 42320.

Kann der Entsorgungstermin durch den Grundstückseigentümer oder einen Vertreter mit Befugnis nicht wahrgenommen werden, dann sagen Sie diesen Termin rechtzeitig bei den Versorgungsbetrieben telefonisch unter der genannten Telefonnummer ab.

Wir möchten in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hinweisen, dass eine erfolglose Abnahme von Abwässern bei versäumter Terminabsage mit einer Leerfahrtgebühr berechnet wird.

Weiter haben Sie aber die Möglichkeit  Ihre KKA oder Grube auch in Abwesenheit leeren zu lassen.

Hierzu können Sie das eingefügte Formular (Einverständniserklärung) nutzen und mit Unterschrift versehen an die VBH Hoyerswerda GmbH in 02977 Hoyerswerda, Industriegelände Straße A Nr. 7 oder direkt an die Gemeinde Lohsa, Am Rathaus 1 zurück senden.

Eine Leerung in Abwesenheit ohne Vorlage einer Einverständniserklärung kann nicht erfolgen.

Bau- und Ordnungsamt

SB Medien

Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für öffentliche Trinkwasseranlagen in das Grundbuch

In den nächsten Wochen werden Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet Lohsa Mitteilungen vom Amtsgericht Hoyerswerda – Grundbuchamt über die Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für öffentliche Trinkwasseranlagen erhalten.

Diesen Eintragungen liegen zugrunde, dass vor dem 03. Oktober 1990 ein Wasserversorgungsunternehmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer eine Anlage zur öffentlichen Wasserversorgung betrieben hat.

Die Gemeinde Lohsa  hat als Rechtsnachfolger dieses ehemaligen Wasserversorgungsunternehmens einen Anspruch auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken. Eine Bewilligung des Eigentümers hierfür ist nicht erforderlich.

Im Heimatkurier mit dem Amtsblatt der Gemeinde Lohsa war öffentlich bekannt gemacht worden, dass solche Anlagen bestehen. In den öffentlichen Bekanntmachungen wurde hingewiesen, dass die Anträge zu diesen Anlagen und die diesen beigefügten Unterlagen bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden eingesehen werden konnten.

Gegen die den Bescheinigungen zugrunde liegenden Anträge wurde kein Widerspruch vom Grundstückseigentümer/Gebäudeeigentümer/Erbbauberechtigten erhoben.

Entsprechend § 9 Abs. 3 Grundbuchbereinigungsgesetz steht den Eigentümern der belasteten Grundstücke ein einmaliger Ausgleich für dieses Recht zu.

Dieser Ausgleich bestimmt sich nach dem Betrag, der für ein solches Recht üblich ist.

Der Ausgleich für ein solches Recht wird mit Eintragung des Rechtes in das Grundbuch und erst nach Aufforderung durch den Grundstückseigentümer fällig.

Für den Ausgleich wird auf die Werte aus der Bodenrichtwertkarte für das Jahr 1995 abgestellt. Der Ausgleich orientiert sich an der Nutzungseinschränkung (keine Bebauung auf den Leitungen). Da die Trinkwasserleitung überwiegend auf Feldern und Äckern verlaufen, ist eine Nutzungseinschränkung äußerst gering, da die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser Flächen nicht beeinträchtigt ist. Als Ausgleich sind regelmäßig daher 1/10 des Bodenrichtwertes anzusetzen.

Für Fragen zu diesem Recht wenden sie sich bitte nicht an das Grundbuchamt, sondern an den Eigenbetrieb Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa, Tel.: 035724/569325, Ansprechpartner Herr Werner.

Historie des Eigenbetriebes Lohsa

2002 Gründung des Eigenbetriebes Lohsa mit den Aufgaben der Trínkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wohnungsverwaltung und technische Dienstleistungen

2003 Infrafttreten der ersten Satzungen zur Gebührenerhebung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

2003 Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Gemeinde Lohsa

2003 Erstellung der Globalberechnung für die Gemeinde Lohsa

2004 Vermögensübertragung der Fremdenverkehrsgesellschaft mbH Silbersee/Lausitz in den Eigenbetrieb Lohsa und damit Gründung der Sparte Marketing / Tourismus

2005 grundlegende Neuorganisation der dezentralen Abwasserentsorgung mit in Krafttreten entsprechender Satzungsgrundlagen

2005 Eingliederung der Ortsteile Groß Särchen und Koblenz in die Gemeinde Lohsa

2005 Übernahme der Aufgabe der Abwasserentsorgung für die Ortsteile Groß Särchen, Koblenz sowie des Ferienparks Knappensee

2006 Übernahme der Verwaltung 8 kommunaler Wohnungen in Groß Särchen

2006 abwassertechnische Erschließung und Erneuerung der Trinkwasserleitung der Dorfstraße 14-22 sowie der Spreegasse in Weißkollm

2007 abwassertechnische Erschließung und Erneurerung der Trinkwasserleitung im Kreuzbergweg und "Auf dem Gut" in Weißkollm

2008 Übernahme der Containerkläranlage "Am Feldgraben" in Groß Särchen

2008 Anschaffung eines Dienstfahrzeuges Renault Kangoo

2008 Austritt aus dem WZV "Mittlere-Neiße-Schöps"

2009 Anschaffung eines FUMO-Dreiseitenkippers für die Aufgaben der technischen Abteilung

2010 Austausch eines Ford-Transit für die Aufgaben der technischen Abteilung

2012 Auflösung des Eigenbetriebes Lohsa und der Integration dessen bisheriger Aufgaben in die Organisation der Verwaltung zum 01.01.2013