Barrierefreier Tourismus – komfortabel für alle 

Ab sofort ist der Rundweg um den Dreiweiberner See nach der bundesweiten Kennzeichnung "Reisen für Alle" zertifiziert. Die Zertifizierung gilt bis Dezember 2028  

In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie sind klare und verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit von touristischen Angeboten wichtig, damit sie eine Reise planen können. Barrierefreier Tourismus hat großes Wachstumspotenzial. Barrierefreiheit ist für ca. 10 % der Bevölkerung unerlässlich, für 40 % hilfreich und für alle Menschen insgesamt angenehm.

Die einheitliche Kennzeichnung „Reisen für Alle“ ist bundesweit gültig.

Ausgebildete Erheber prüfen Angebote und Objekte und bewerten sie nach klaren Qualitätskriterien. Die geprüften Informationen sorgen für verlässliche Nutz- und Erlebbarkeit von Infrastruktur, Angeboten und Dienstleistungen.

Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. arbeitet als Lizenznehmer vor Ort. Erhebungen erfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Lizenznehmers. Betriebe werden gemäß den Qualitätskriterien bewertet. Die Kennzeichnung gilt drei Jahre.

Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026 gestartet

Seit Anfang 2026 läuft im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet die jährliche Mikrozensus-Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Etwa 1 Prozent der Bevölkerung (etwa 20.000 Haushalte) werden von Januar bis Dezember befragt.

Die Themen umfassen Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung, den Lebensunterhalt sowie international abgestimmte Fragen. 2026 gibt es zusätzlich Fragen zur Wohnsituation. Die Auswahl erfolgt nach mathematisch-statistischem Zufallsverfahren. Die befragten Haushalte werden über fünf Jahre hinweg belauft, mit maximal vier Befragungen (davon höchstens zweimal pro Jahr).

Die Befragung erfolgt überwiegend als Telefoninterview; rund 69 Prozent der Haushalte nutzten diesen Weg im Vorjahr. Befragte sind gesetzlich verpflichtet; es gelten Datenschutz und Geheimhaltung.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden vertraulich behandelt und nur zu gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet.

Wäscherolle kostenlos abzugeben

STARK-Folgeantrag bewilligt – 2,2 Mio. € stehen für vier Jahre zur Verfügung Zweckverband kann qualitätsorientierte Bewirtschaftung fortsetzen und ausbauen

2025-06-23_Pressemitteilung_STARK_2025-2029.pdf

Ausstellungseröffnung Kaolinwerk

Sie sind gerade auf der Suche nach einem Gewerbegrundstück?

Vielleicht haben wir das passende für Sie:

Lage: Burger Str. 1, 02999 Lohsa / OT Tiegling

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Eingetragenes Geh- und Fahrrecht

Anschluss an 20kV-Netz

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Halle mit ca. 500 m² Fläche

 

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Neues Programm für Buchung von Sportstätten des Landkreises Bautzen ab 01.08.2025

Ab dem neuen Schuljahr (01.08.2025) sind Buchungen von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Bautzen nur noch über ein Programm möglich.
Hierfür muss sich jeder externe Nutzer einen eigenen Account anlegen. Nur über diesen Account wird es zukünftig möglich sein, Buchungsanfragen vorzunehmen.

Aus diesem Grund bittet das Landratsamt Bautzen, noch keine Anträge für das neue Schuljahr 2025/26 (ab 01.08.2025) zu stellen.
Alle Anträge, die jetzt schon für das neue Schuljahr eingegangen sind, müssen durch den Antragsteller noch einmal neu über das Programm gestellt werden.
Die Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen können keine Anträge in das Programm einpflegen.

Das Programm soll ab Mai 2025 für alle externen Nutzer für Buchungsanfragen ab dem neuen Schuljahr (01.08.2025) zur Verfügung stehen.
Alle aktuell beim Landratsamt geführten Vereine erhalten einen Einladungslink an die vorliegende Emailadresse, über den sich der Verein im Programm registrieren kann.

Die Beantragung von Nutzungen der Sportstätten für das laufende Schuljahr erfolgt bis 31.07.2025 wie gehabt über den Antrag der Homepage des Landkreises Bautzen.