Medieninformation - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die
dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und
Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1.4.)
in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag
(29.3.)
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Mit der Regelung geben wir
regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist
die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn
wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen
sie auch weiter. Das sichert uns Ernten im weiteren Jahresverlauf. An den
mobilen Verkaufsständen gilt, was derzeit überall Gebot der Stunde ist:
Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten.
Wir haben in den zurückliegenden Tagen und Wochen massive Einschnitte
beschlossen. Dazu gehört auch nachzusteuern, wo nötig.«
Unverändert gilt, dass auch selbst produzierende und vermarktende
Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.

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