Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Die Gemeinde Lohsa sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hoyerswerda und Landgericht Bautzen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung  in Strafsachen gegen Erwachsene teilnehmen.

Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie am Schöffengericht benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen.

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen

Die ehrenamtliche Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Erwachsenengerichtsbarkeit erfolgt beim Amts- oder Landgericht. Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Aktenlage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.  Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Was muss ein ehrenamtlicher Schöffe machen?

  • Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit.
  • Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit.
  • Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Wer kann sich bewerben bzw. vorgeschlagen werden

  • wer am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein wird
  • wer über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt und die deutsche Sprache beherrscht
  • wer über soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein verfügt
  • wer Kommunikations- und Dialogfähig ist
  • wer in der Gemeinde Lohsa wohnt

Ausschlussgründe für das Schöffenamt

  • Personen, die infolge Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Hauptamtlich für die Justiz Tätige
  • Personen, die in Vermögensfall geraten sind

Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?

Interessenten für das Schöffenamt können sich aus eigener Initiative um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben oder von dritten Personen vorgeschlagen werden.

Bewerben können Sie sich bis 5. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Lohsa für das Erwachsenenschöffenamt. Ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular finden Sie hier. Das Formular ist auch in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Zimmer 1.13 Bürgerbüro, in Papierform erhältlich.

Für das Jugendschöffenamt ist das Landratsamt Bautzen / Jugendamt zuständig. Eine Bewerbung für dieses Ehrenamt im Jugendstrafrecht  ist unter jug-amt@lra-bautzen.de möglich. Das Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular für das Jugendschöffenamt finden Sie hier.

Neues von der Bürgerpolizei

Ab Januar 2023 wird sich bei den Bürgerpolizisten (BüPo) der Polizeidirektion Görlitz einiges ändern. Denn seit dem neuen Jahr gilt eine neue Dienstanweisung, welche sich um die Arbeit der BüPo dreht.

 

Allgemeinverfügung über den Fortbestand des Sperrbereichs, ehemaliger Tagebau Werminghoff I - heute Knappensee

Sanierung der Innenkippen des ehemaligen Tagebaus Werminghoff I - heute Knappensee - zur Abwehr von Gefahren über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

"Mobile Beratung in den Landkreisen Bautzen und Görlitz", Sozialverband VdK Sachsen

Mit einem Kleinbus kommt der Sozialverband VdK Sachsen e. V. auch in ländliche Gegenden, kleinere Gemeinden und Orte und kann somit bei sozialrechtlichen Fragen und Problemen vor Ort helfen. So wird niemand ausgegrenzt und jeder kann Rat und Hilfe erhalten. Das Beratungsmobil ist so ausgestattet, dass vor Ort alle Anliegen bearbeitet und Hilfemöglichkeiten recherchiert werden können.

Kommende Termine:

Mittwoch, den 17.05.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 21.06.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 19.07.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 16.08.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 20.09.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 18.10.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 15.11.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa
Mittwoch, den 20.12.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr, Gemeindeverwaltung Lohsa (Zi. 3.11), Am Rathaus 1 in Lohsa

LKA Infoblatt Enkeltrick

LKA_Infoblatt_Enkeltrick.pdf (467,8 KiB)