Schließung Bibliothek Groß Särchen
Wegen Umzug der Grundschule bleibt die Bibliothek in Groß Särchen am Dienstag, dem 01. 09. 2020 geschlossen.
Pressemitteilung zum Busverkehr im Landkreis Bautzen ab 20.04.2020
Weiterlesen … Pressemitteilung zum Busverkehr im Landkreis Bautzen ab 20.04.2020
Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen
Weiterlesen … Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen
Medieninformation - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen
Weiterlesen … Medieninformation - Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch öffnen
Information Bundesfamilineministerium zum Notfall-Kinderzuschlag:
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große
organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und
Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können
ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben
wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Um Familien mit kleinen Einkommen und Verdienstausfällen zu unterstützen,
plant das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-Kinderzuschlag
(KiZ). Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro pro Kind monatlich und soll
ab dem 1. April 2020 gelten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate die
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag. Für den Notfall-KiZ wird nun
der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die
einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats
vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30.
September 2020 gelten.
Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Kinderzuschlag online
beantragen, so müssen Sie den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse
abgeben.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen
können.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter dem Link:
https://familienportal.de/fami
nformationen-fuer-familien-zum
Weiterlesen … Information Bundesfamilineministerium zum Notfall-Kinderzuschlag:
Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter
http.//www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html
auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
Weiterlesen … Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen